Ein Kommentar
von Hans-Jürgen Graf
Nürnberg, 20. Juni 2009
Am 18. Juni 2009 stimmten im Bundestag in Berlin, 389 Abgeordnete für eine Zensur im Internet und 128 dagegen. Damit wurde das Gesetz „gegen Kinderpornografie im Internet“, für das sich wesentlich die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stark machte, beschlossen. Im Vorfeld der Beschlussfassung für dieses Gesetz stellte sich eine überragende Mehrheit der Bevölkerung gegen die Einführung von Möglichkeiten, Internetseiten die auf geheimen Listen stehen sollten, zu sperren.
Die Verantwortlichen aus Politik und ihre Lobbyisten dachten wohl, dass sie dem Volk die Augen veschleiern könnten, wenn sie unter dem Vorwand der „Verhinderung von kinderpornografischen Seiten im Netz“, die Infrastruktur für eine breite Zensur schafften. Maßgeblich für diese Schritte, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Rücksicht auf die Bürgerrechte, wirkten hier neben Frau von der Leyen auch die „Deutsche Kinderhilfe“ und ihre Anhänger. Je mehr sich die Bürger gegen diesen Gesetzentwurf stellten umso mehr arbeitete dieser „Verein“, der im Übrigen bereits Sammlungsverbote durch die zuständige Behörde an seinem Sitz erhielt weil er unter dem Verdacht der Kommerzialität unter dem Deckmantel der caritativen Tätigkeit steht, (Quelle: http://www.welt.de/politik/article1874875/Geschaefte_unter_dem_Mantel_der_guten_Taten.html)
mit Polemik und meinungsbeeinflussenden Aktionen, um eine Stimmung der „Befürwortung“ für dieses Gesetz in der Bevölkerung vorzutäuschen. Die bekannteste Aktion war die, bei der der Verein eine Infratest Umfrage in Auftrag gab, in der er aber nicht nach der Zustimmung zu diesem Gesetz direkt fragen ließ, sondern die Stellungnahme der Befragten zur Bekämpfung der Kinderpornografie abfragte. Das Ergebnis war dann insofern kein Wunder, denn wie jeder vernünftige Mensch in unserem Land, stimmte die Mehrheit für die Bekämpfung von solchen Seiten im Internet. Allerdings ist die Sperrung dieser Seiten keine Bekämpfung, sondern nur ein Verdecken. Die Seite selbst existiert ja trotzdem weiter. Dieser Verein schien sehr aktiv an der ministerialen Beratung im Hause von der Leyen beteiligt zu sein. Jedoch bei einer zweiten Umfrage, die der Verein „Mogis“ - Missbrauchsopfer gegen Internetsperren, in Auftrag gab, kam eine ganz andere Meinung bei der Mehrheit der Befragten zum Vorschein. Über 92 Prozent waren nun, bei korrekter Fragestellung nach dem Sperren von Seiten im Internet, gegen diese Sperren. Gleiches bestätigt eine Petition an den Bundestag, die in den E-Petitionen im Netz zu finden ist und die sich ebenfalls gegen die Sperrung von Internetseiten wendet. Diese unterzeichneten über 130.000 Bürger. Wogegen jedoch zwei entgegengesetzt eingebrachte Petitionen, bei denen bei einer bereits die Mitzeichnungsfrist abgelaufen ist und bei der anderen zum 01.07. abläuft, bisher insgesamt ca. 700 Stimmen sammeln konnten.
Die Gegner dieses Gesetzes, denen ja auch von politischer Seite und hier besonders von Frau von der Leyen schon Kriminalität nachgesagt wurde, finden sich weit verteilt über alle gesellschaftliche Schichten. Fachleute aus dem Bereich der Computerwissenschaften und dem Internet bezeichnen dieses Gesetz als vollkommen nutzlos. Es verhindere und bekämpfe keine Kinderpornografie im Internet, sondern erschwere die Bekämpfung sogar. Der frühere Medienexperte der SPD, der Abgeordnete Tauss, hat in seiner Rede nach der Abstimmung über das Gesetz im Bundestag erwähnt, dass sogar hohe Polizeivertreter dazu diese Meinung haben.
Im Großen und Ganzen erscheint dem Betrachter mittlerweile, nach diesen massiven Protesten aus Politik, Wirtschaft, dem Volk usw., die Etablierung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag wie eine „Deckmantelaktion“ unter der die generelle Zensur systemkritischer und systemstörender Seiten möglich gemacht werden soll. Nicht umsonst haben die Abgeordneten, die gegen den Gesetzentwurf stimmten, immer wieder massiv darauf hingewiesen, dass mit der Einführung dieses Gesetzes die Gewaltenteilung als Basis einer Demokratie, aufgehoben wird. Ebenso stellt die Zensur von Seiten im Internet einen massiven Angriff auf die Grundrechte der Informationsfreiheit und Meinungsäußerung dar.
Die Gewaltenteilung wird insoweit gesprengt, als dass die Exekutive (BKA) zugleich als Kontrollorgan der eigenen Entscheidungen fungiert. Ein weiterer Damm des demokratischen Bollwerks gegen Absolutismus, Diktat und Willkür ist gebrochen. Der 18. Juni 2009 ist ein schwarzer Tag in der Geschichte der Deutschen. Nun haben wir zwei Tage, an denen wir nicht nur den politisch motivierten Lobbyhandlungen der „Volksvertreter“ gedenken sollten, den 01. Januar 2003 an dem die Hartz-Gesetzgebung in Kraft trat und den 18. Juni 2009 an dem die Überwachungs- und Zensurstruktur für Deutschland geschaffen wurde. Beide Gesetze greifen tief in die Grund- und Menschenrechte ein und erinnern stark an die Zeit vor 1945.
Das Volk ist der Souverän des Staates, so steht es im Grundgesetz, und von ihm geht alle Gewalt aus. Mittlerweile haben die Abgeordneten mehrfach bewiesen, dass ihnen die Meinung und der Auftrag ihrer Wähler ganz klar keinerlei Beachtung wert sind. Wir sind in der „absolutistischen parlamentarischen Demokratie“ angekommen. NUR DAS VOLK KANN ES NOCH ÄNDERN! Nur wir können noch verhindern, dass aus diesem schwarzen Tag für unser Land, eine lange Zeit der Dunkelheit wird.
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