Thursday, November 26, 2009

Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung der Presse-Freiheit und Folter leisten?

Internationale Beobachter diskutieren:

Kann sich ein demokratischer Staat die Gefährdung
der Presse-Freiheit und Folter leisten?

Öffentliche und internationale Diskussion zur Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Deutschland und Folter nach einem 12.000 Euro-Strafbefehl gegen die links-pluralistische Zeitung „scharf-links“ im Zusammenhang mit einer Prozess-Bericht-Erstattung


Von Andreas Klamm - Sabaot

New York / London/ Düsseldorf. 25. November 2009. Mit einem 12.000 Euro-Strafbefehl veranlasst vom Präsidenten des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Herausgeberin der Online-Zeitung „scharf-links“, Edith Bartelmus-Scholich, nach einem veröffentlichten Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, in dem nach bislang nicht bestätigten Informationen im veröffentlichten Bericht ein einiger Satz als „nicht richtig dargestellt“ vielmehr ein Zitat als „falsch einem Richter zugeordnet“ vermutet wird, sind nicht nur in Deutschland Diskussionen um die verbotene türkische marisistisch-lenistische Untergrund-Organisation „Revoltionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) neu entstanden und die damit verbundenen Prozess-Berichterstattungen zu komplexen Gerichts-Verfahren, sondern auch um eine mögliche Gefährdung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit.

Die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich muss jetzt mit der Hilfe eines anwaltschaftlichen Beistandes einer „Verleumdungs-Klage des Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG)“ entgegentreten und bittet öffentlich um Solidarität.

Nach Informationen der Online-Zeitung „scharf-links“ habe bislang kein öffentliches Gerichts-Verfahren stattgefunden, sondern der 12.000 Euro-Strafbefehl sei ohne ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren an die Online-Zeitung gesendet worden. Das lässt die Vermutung nach Einschätzung internationaler Menschenrechts-Beobachter zu, dass die Online-Zeitung „scharf-links“ und damit auch die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bislang auch noch keine Chance einer garantierten Verteidigung in einem ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren hatten.

In der Prozess-Bericht-Erstattung geht es unter anderem um Faruk Ereren, der unter dem Verdacht steht , in führender Position bei der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)" tätig zu sein.

Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) und ist verboten. In der Anklage wird Faruk Ereren zur Last gelegt, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.

Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen. Der Zeuge Nuri Eryüksel hat sich mehrfach in Haft in deutschen und türkischen Gefängnissen befunden. Er soll nach einem Gefängnis-Aufenthalt in der Türkei erblindet sein. Als Grund wird die mögliche Anwendung von FOLTER vermutet.

Prozess-Bericht-Erstattungen über solch komplexe Prozess-Ereignisse stellen für alle beteiligten Menschen, etwa Vorsitzende Richter, Staatsanwälte, mutmaßliche Beschuldigte oder auch Verdächtige, Verteidiger, Rechtsanwälte, Zeugen und auch mögliche Sympathisanten vor enorme Belastungen, ebenso wie auch Nachrichten-Korrespondenten und Journalisten, ungeachtet dessen, für welche Einrichtungen oder Medien diese tätig sind.

In der konkreten Situation handelt es sich um einen Korrespondenten-Bericht des Vereines Rote Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach, ein Verein, der aus dem offenen Bekenntnis zu links-politischen Standpunkten und Weltanschauungen nun wahrlich kein Geheimnis macht. Richter, Zeugen, Nachrichten-Korrespondenten und auch Journalisten sind in der Regel öffentlich bekannt nicht unfehlbar. In einem Land wie Deutschland, das sich auf eine Recht-staatliche Ordnung beruft, bitte nicht verwechseln mit einer möglichen Links-staatlichen oder gar Rechts-staatlichen Ordnung, die es in dieser Form nicht geben sollte, sondern eine RECHT-staatliche Ordnung, stellt sich für internationale Menschenrechts-Beobachter immer wieder die Frage, ob in einem solchen Land, das sich auf Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte, wie Deutschland beruft, Aussagen von Zeugen genutzt werden dürfen, die unter Folter möglicherweise zu Aussagen gezwungen wurden, deren Inhalte und mögliche Nutzung in Zweifel gezogen werden kann oder sogar sollte, da logischerweise unter Folter erzwungene Aussagen wenig oder gar nicht zur Wahrheits-Findung beitragen können.

Unter Folter erzwungene Aussagen, so schätzen es internationale Menschenrechts-Beobachter ein, sind mindestens ebenso „wertvoll“ wie wenn man in einem Verfahren als beispielsweise als Dauer-Beschallung eine CD mit den gewünschten Aussagen in einem öffentlichen Gerichts-Verfahren permanent abspielen würde, um dann „an eigene Lügen oder Aussagen zu glauben“, die zuvor nach den Wünschen einiger weniger Menschen, auf einer Grundlage Macht- oder auch Wirtschafts-politischer Interessen entstanden sein könnten. Meist ginge es um „Macht-politische Interesse, seien diese rechts-politisch oder links-politisch gesteuert“, so ein Menschenrechts-Beobachter aus New York City, U.S.A.. Diese Fragen und Antworten stünden auf einem anderen Blatt Papier.

Mit großer Skepsis müsse jedoch die Verwertbarkeit und Nutzbarkeit von unter Folter erzwungen Aussagen betrachtet und beobachtet werden. Solche Aussagen, die unter Folter möglicherweise erzwungen wurden „seien inhaltlich für ein öffentliches und ordentliches Gerichts-Verfahren in einem demokratischen Land zumindest im Sinne einer Wahrheits-Findung wenig hilfreich.“ Besonders wenn man bedenke, dass es unter Anwendung von Folter möglich ist, Menschen zu fast jeder Aussage zu zwingen, was abhängig von Dauer, Art, Intensität und Häufigkeit der Anwendung von Folter sei, warnen internationale Menschenrechts-Beobachter. Unter Anwendung von Folter sei es sogar möglich und dies ist bereits öffentlich international bekannt, auch unschuldige Menschen zum Geständnis von Straftaten zu zwingen, an denen diese Menschen nachweisbar und beweisbar nicht beteiligt waren, wie sich bei Untersuchungen oder neuen Prozessen bereits in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika gezeigt habe.

In einem Interview mit dem internationalen freien Radio IBS Liberty das seit 1986 aus verschiedenen Ländern (New York, U.S.A., Paris, Frankreich, London, Groß Britannien, Ludwigshafen, Deutschland und weitere Länder) dieser Welt sendet, hinterfragte kritisch auch der Leiter des deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, ob ein Staat in dem eine Recht-staatliche Ordnung gelte, es sich leisten könnte, unter Folter erzwungene Ausssagen zu nutzen bzw. Folter anwenden dürfe um potentielle Terroristen oder Terroristinnen zu Aussagen notfalls auch mit der Anwendung von Folter und Gewalt zu zwingen.

Um alle Missverständnisse zu vermeiden, der Autor dieses Beitrages, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm – Sabaot, lehnt Krieg, Gewalt, Folter, Repression und Terrorismus in jeder Form ab. Im Jahr 1989 stellte er einen Antrag auf KRIEGS-DIENSTVERWEIGERUNG nach der kompletten Ableistung des Wehrdienstes bei der deutschen Bundeswehr-Luftwaffe, weil er zwar in der Situation eines Angriffes keinem Menschem oder Staat das Recht auf Verteidigung abspricht, doch Krieg, Gewalt und Terrorismus, Folter und Repression in jeder Form ablehnt, aus politischen, religiösen, Glaubens- und Gewissens-Gründen.

Seither ist der Autor in internationalen und nationalen Friedens-Bewegungen aktiv und engagiert sich auch heute noch gegen Krieg, Gewalt und Terrorismus und ist zudem auch Mitglied der internationalen Gruppe „Human Rights Leaders for OBAMA“ (das bedeutet soviel wie „Menschenrechts-Leiter für OBAMA“.

Ebenso wie ich jedoch auch Krieg, Gewalt, Terrorismus ablehne, lehne ich auch ganz deutlich die Gewalt-Anwendung und Folter bei Menschen ab, die bezichtigt werden in Terror-Organisationen aktiv zu sein oder tatsächlich in Terror-Organisationen aktiv sind oder waren.

Immer wieder stelle ich auch ganz bewusst in einer breiten Öffentlichkeit die Frage, ist es möglich mit Gewalt gegen Gewalt zu kämpfen, ist es möglich das Böse mit dem Bösen zu bekämpfen, was zunächst eine Frage der Definition ist, was als Böse bezeichnet werden kann oder sollte.

Ohne Zweifel, wenn Kinder, Frauen und Männer in schwerster Not mit Krieg, Gewalt, Folter oder Terror existenziell bedroht werden, kann dies einerseits als Repression (Unterdrückung), eine Form der versteckten oder offenen Anwendnung von Gewalt oder auch als Terrorismus verstanden werden und genau diese Formen von Gewalt, Krieg und Terrorismus lehne ich seit mehr als 20 Jahren öffentlich ab. Beim Terrorismus spielt es keine allzu große Rolle, wer die Teroristen sind, – seien es privat oder gar „staats-ähnlich“ struktierte Formen des Terorrismus. Terrorismus bleibt Terrorismus, Krieg bleibt Krieg, Gewalt bleibt Gewalt, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung und Folter bleibt Folter, wer auch immer diese Dinge anwendet oder praktiziert. Ziel des Terrorismus ist es möglicherweise Menschen, zu terrorisieren, zu unterdrücken, zu verängstigen und jede Form von Freiheit und Menschenrechten zu vernichten. Ein weiteres Ziel des Terrorismus ist es Angst und Schrecken zu verbreiten und Menschen dazu zu verleiten auf Grundrechte, Bürgerrechte, Freiheiten und Menschenrechte zu verzichten, gepeinigt von den Schrecken von Krieg, Gewalt, Terrorismus und Folter. Daher halte ich jede Form des Terrorismus, von wem auch immer praktiziert, für brandgefährlich und nicht zu tolerieren, ebenso wie Krieg, Gewalt, Repression und Folter.

Nur einmal angenommen irgendwelche Menschen verkleidet mit schwarzen Sturm-Hauben, würden die Frage an eine Gruppe stellen „Heute dürfen Sie frei wählen zwischen Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus – was wählen sie ?“ So weit ich bei vielen internationalen Recherchen mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Weltanschauungen sprechen konnte und durfte, wird kein vernünftig denkender Menschen, Krieg, Gewalt, Folter und Terrorismus „frei“ wählen, sondern Frieden und den Verzicht auf Gewalt.

Mit dem offenen Engagement für Frieden , Gewalt-Verzicht und Freiheit konnte ich in zahlreichen Kreisen allerdings nicht nur Freunde finden, sondern auch nicht wenige Menschen finden, sich dies offen zur Gewalt, staatlichen Gewalt, Krieg und Terror bekennen und dennoch bleibe ich bei meinem Standpunkt, den ich erfreulicherweise nicht alleine vertrete, dass Gewalt und Krieg das ENDE der VERNUNFT sind.

Die größten Probleme entstehen meist in der Folge, weil es einige, wenige Menschen gibt, die mit den Freiheiten anderer Menschen nicht leben wollen, obgleich diese Menschen es doch könnten. Es wäre ein Leichtes, wenn es diese Menschen nur wollten mit den Freiheiten und auch dem Frieden anderer Menschen zu leben.

Doch statt Akzeptanz, Verständnis, Verständigung zu suchen und zu finden, sind es oft nur einige, wenige Menschen, gefangen in der eigenen mentalen Gefangenschaft, die auch als Unfreiheit bezeichnet werden kann, die in dieser mentalen Gefangenschaft nicht mit der Freiheit anderer Menschen leben wollen, obgleich sie es könnten. Statt zu lernen, wie ein Leben mit der garantierten und angemessenen Menschen-Würde und in Freiheit möglich ist, versuchen oft nur einige wenige Menschen mit Krieg, Gewalt, Terror und auch Folter anderer Menschen die Vorstellung ihrer eigenen „Welt-Bilder oder Bilder von dieser Welt“ notfalls mit Gewalt, Krieg, Terror, Folter und Schrecken „einzuimpfen“ - damit die Menschen die noch wissen was Freiheit ist und dass ein Leben mit Glück und Freiheit möglich ist, ihre Freiheit und elementarste Grund- und Menschenrechte verlieren in der Angst vor Krieg, Terror, Gewalt, Folter oder sonstiger Schrecken und Angriffe auf Grundfreiheiten und Menschenrechte.

Ist die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in Gefahr ?

Ein 12.000 Euro Strafbefehl in dieser Höhe ist reichlich außergewöhnlich. In internationalen Menschenrechts-Beobachter-Kreisen von Berlin, über Paris, London, bis nach Washington D.C. ist es nun wahrlich kein Geheimnis, dass mittels der aktiven Anwendung von wirtschaftlicher Existenz-Vernichtung, von Drohungen bis hin zu Mord-Drohungen, die auch ich und weitere Kollegen und Kolleginnen, das meint Journalisten, Journalistinnen, Rundfunk-Journalisten, AutorInnen, KorrespondentInnen und auch Buch-AutorInnen, seit 1984 bereits mehrfach erhalten haben, wahrlich auch kein Geheimnis, dass eine freie Presse, die freie und unabhängige Arbeit von Journalisten und Journalistinnen, die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit mit der möglichen Anwendung der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung nicht mehr garantiert werden können.

Die Hintergründe für die außergewöhnliche Höhe eines 12.000 Euro-Strafbefehls sind zur Zeit nicht näher bekannt und so muss gründlich recherchiert, geprüft und international untersucht werden, um nicht vorschnell zu falschen Spekulationen oder Verdachts-Situationen wie eine mögliche wirtschaftliche Existenz-Vernichtung zu gelangen. Dennoch kann auch eine solche Vermutung nicht vorschnell und generell ausgeschlossen werden.

Es ist zudem auch kein Geheimnis, dass die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich, als Herausgeberin eines pluralitischen Medien-Angebotes außergewöhnlicher Art mit einem offenen Bekenntnis „scharf-links“ nicht über die Finanzmittel von 12.000 Euro verfügt. Die Online-Zeitung „scharf-links“ konnte sich zwar in diesem Jahr einer Leser-Zugriffs-Zahl von 9,35 Millionen Menschen erfreuen, doch eben leider nicht der dringend notwendigen finanziellen Einnahmen in angemessener Höhe. So betrachtet kann ein 12.000 Euro-Strafbefehl möglicherweise als „wirtschaftliche Existenz-Vernichtung“ zumindest vermutet werden und damit ist logischerweise auch die Sorge um die in nationalen und internationalen Rechten und Gesetzen garantierte Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit verstehbar.

Eine freie, unabhängige, kristische und neutrale Presse sollte ohnehin FREI von wirtschaftlichen Zwängen sein und dennoch ist es nicht schwer zu verstehen, dass auch Nachrichten-Korrespondenten, Journalisten und freie Medien einen Anspruch auf die Güter in dieser Welt haben, sei es eine angemessene Bezahlung für geleistete Arbeit, teilweise schwer geleistete Arbeit auch in tödlicher Gefahr oder sei es auch die angemessene Finanzierung freier, kritischer, unabhängiger und neutraler Medien.

Es genügt nicht nur eine Seite darzustellen, etwa nur über Krieg zu berichten. Um eine ausgewogene und faire Berichterstattung möglich zu machen ist es wichtig, soweit möglich über Pro und Contra, über Krieg und Frieden zu berichten und kein Mensch dürfte daran Zweifel haben, dass diese Dinge in der Welt existieren und es wichtig ist über beide Dinge, Krieg und Frieden frei und öffentlich zu sprechen oder auch zu berichten, soweit dies möglich ist.

Die Gegner von Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, von Grundrechten und Menschenrechten sollten nicht unterschätzt werden, denn da es bekannt ist, dass Journalisten und Journalistinnen versuchen, so ausgewogen wie möglich zu berichten, werden nicht selten, falsche Informationen zugespielt oder einfach wichtige Informationen und Interviews ab und an verweigert mit zum Teil sehr außergewöhnlichen Begründungen, die oft keiner weiteren Kommentare mehr bedürfen.

Die Redaktion von „scharf-links“ und die Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich bitten um Solidarität:

„Da wir anwaltlichen Beistand benötigen, sind wir für Spenden, die uns helfen die Kosten zu bewältigen, dankbar:“

Redaktion ‚scharf-links'
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX
Weitere und ausführliche Informationen bei www.scharf-links.de .

Viele Menschen haben sehr große Zweifel daran ob es richtig ist, unter FOLTER oder unter möglicherweise angewandter FOLTER erzwungene Aussagen in öffentlichen und ordentlichen Gerichts-Verfahren in demokratischen Staaten mit einer Recht-staatlichen Ordnung zuzulassen. Eine Expertin zu diesem Thema ist die Buchautorin, Journalistin und „Junge Welt“-Nachrichten-Korrespondentin Heike Schrader (44), die im Jahr 2007 ein Buch zum Thema „Folter“ mit dem Titel: „Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ vorstellte.

Zuvor wurde die Journalistin und Nachrichten-Korrespondentin am Flughafen Köln-Bonn von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) verhaftet mit dem Verdacht ehemals ein Mitglied einer „terroristischen Vereinigung“ gewesen zu sein. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen einem Verdacht auf Terrorismus, den Umgang mit Terrorismus und den Umgang mit Menschen, die als Terroristen verdächtigt werden und der Anwendung von Folter besser verstehen zu können, wird daher heute noch einmal ein Beitrag „Unter Terror-Verdacht auf Vortrags-Reise: Junge Welt-Korrespondentin und Journalistin“ verhaftet in einer Dokumentation und in einem Review vorgestellt.

Meinung- Presse- und Informations-Freiheit, Allgemeine rechtliche Grundlagen:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, Vereinte Nationen (United Nations), www.un.org

Artikel 5 (Art. 5)

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Grundgesetz (GG), Artikel 5

Artikel 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informations-Freiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2000/C 364/01), Amtsblatt der Europäischen Unionn vom 18.12.2000,
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Artikel 118

(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.

(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, Friedrich EBERT


Allgemeine Hinweise zur öffentlichen und internationalen Diskussion:

„Prozess-Berichte, Prozess-Beobachtung in komplexen Situationen und Gerichts-Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus“


Neue Richter- und Richterinnen-Vereinigung: http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321 , www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc
Carookee.com http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/19/25240749.0.30115.html
Junge Welt: http://www.jungewelt.de/2009/11-20/038.php
Linke Zeitung: http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7681&Itemid=1
Scharf Links: http://www.scharf-links.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=7355&tx_ttnews[backPid]=60&cHash=fdaf74caea
www.scharf-links.de


Ergänzungen zu den Artikeln des französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors und Buchautors Andreas Klamm-Sabaot von Tina Green, Reporterin und Andrew P. Harrod, Journalist:


Der Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor freie Fernseh- Radio- und Film-Produzent seit 1984 lehnt Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression (Unterdrückung) von Menschen grundsätzlich ab. Nach der Ableistung des durch familiäre Autorität und Gewalt erzwungenen Wehrdienstes bei der Bundeswehr-Luftwaffe, 15 Monate, 1988 bis 1989, stellte der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor Andreas Klamm - Sabaot einen ANTRAG auf KRIEGSDIENST-VERWEIGERUNG im Jahr 1989 aus religiösen, politischen, Glaubens- und Gewissens-Gründen. Es hat ein Verfahren vor einem deutschen Militär-Gericht in Deutschland, vielmehr dem sogenannten „Kriegs-Dienst-Verweigerungs-Ausschuß“ stattgefunden.

Andreas Klamm - Sabaot lehnt nicht die Verteidigung von Menschen oder eines Landes im Falles eines Angriffes ab, sondern im Allgemeinen Krieg, Gewalt, Terror, Folter und die Repression von Menschen und ist seit 1988 in internationalen und nationalen Friedensbewegungen engagiert.

Von Menschenrechts-Organisationen in Kanada unter anderem wurde im Jahr 2007 erkannt, dass Andreas Klamm – Sabaot ein mögliches Opfer schwerster Gewalt-Anwendung und Opfer von FOLTER geworden ist.

In den Jahren 2007 und 2009 hat der Journalist und Autor einen Antrag auf WECHSEL der Staatsbürgerschaft in die amerikanische oder alternativ ersatzweise britische Staatsbürgerschaft nach ARTIKEL 15, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, gestellt.

Obgleich er für mehr als 22 Jahre aus unterschiedlichen hauptberuflichen, freiberuflichen und nebenberuflichen Einkünften alle Steuer- und Sozial-Versicherungs-Abgaben in Deutschland und für eine kürzere Zeit auch in Groß Britannien bezahlte und weiterhin bezahlt, hat der durch mehrere Unfälle und chronische Krankheiten, wie Asthma bronchiale (seit 1977), chronische Hepatitis C (nach einem Unfall im sekundären Zweitberuf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger), Auto-Unfall (1994) und schweren Reitunfall (1996) erkrankte Autor und Journalist seit drei Jahren keinen Zugang zur Zahn-ärztlichen oder ärztlichen Versorgung, obgleich der Journalist und Autor offiziell chronisch, krank, behindert und mit schwer behinderten Menschen gleichgestellt ist und Medikamente, wie etwa zur Therapie von Asthma bronchiale und auch schwerer Unfall-Folgen und schwerster Schmerzen benötigt.

Mit der Anwendung von Folter soll unter Aufrecht-Erhaltung des vollen Bewusstseins in der Regel eine Verdinglichung und komplette Entwürdigung der betroffenen Menschen und Folter-Opfer durch die Folterer erreicht werden. Das Ziel der Folterer ist es, einem Menschen in schwerster Not bewusst die absolute Hilf-Losigkeit, die Verdinglichung und möglichst schwerste Qualen, Menschen-Verachtung und den Verlust jeglicher Würde des Menschen bei vollem Bewusstsein erleben zu lassen, damit die gefolterten Menschen, jede Form von Frieden, Glück, Freiheit, Grundrechten, Menschenrechten und Menschen-Würde verlieren und so auch zu Aussagen gezwungen werden können, die sonst von diesen Menschen nicht zu erhalten sind – nur mittels Anwendung von Folter, Terror und Gewalt. Mit der Anwendung von Folter soll der von G-TT allen Menschen geschenkte freie Wille eines Menschen durch die Folterer gebrochen werden. Folter ist eine der Menschen-verachtendesten Gewalt-Anwendungen, Körperverletzungen und Verletzung von Psyche, Geist und Seele. Das Brechen des freien Willens von Menschen unter Aufrechterhaltung des vollen Bewusstseins wird international anerkannt als FOLTER bezeichnet und klassifiziert.

Die Gewalt-Verbrecher gegen die Menschlichkeit, gemeint sind die Folterer, die Menschen zum Teil über Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre quälen versuchen bei der Anwendung von Folter so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen und die Menschen die gefoltert werden in ihrer Glaubwürdigkeit zu diskreditieren, zu diffamieren oder zu verunglimpfen, womit oft die Fortsetzung der erweiterten Folter stattfindet, in dem Menschen und Opfern von schwersten Gewalt-Verbrechen, wie Folter, kein Glaube geschenkt wird, dass diesen schwerste Formen von Gewalt und Folter zugefügt wurde und somit KEINE Therapie, Rehabilität oder Heilung möglich wird.

Die Opfer von Gewalt-Verbrechen, Folter, Menschen-Verachtung und Körper-Verletzung werden mit diesen Maßnahmen, die nicht auf eine zufällige Verkettung unglücklicher Ereignisse oder Zusammenhänge beruhen, sondern wohl überlegt von Verbrechern gegen die Menschlichkeit und von Folterern gesteuert sind, ein weiteres Mal schwerst geschädigt und weiter Opfer massivster und Menschen-verachtender Gewalt-Anwendungen und von Folter. Ziel dieser brutalen Maßnahmen ist unter anderem die komplette Entwürdigung menschlichen Daseins und die Vernichtung aller Grundrechte, Bürgerrechte und Menschenrechte. Ziel der angewandten Folter, mit welchen Mitteln auch immer diese angewendet wird, ist es immer kurz- mittel- oder auch langfristig das Leben der Folter-Opfer und von Menschen komplett zu vernichten.

Mit diesen Erkenntnissen betrachtet, lässt dies auch die offene und öffentliche Vermutung zu, dass mit der Anwendung schwerster Folter, Gewalt, Krieg und Terror und Menschen-Verachtung auch immer der offene und VORSÄTZLICHE MORD an Kinder, Frauen und Männern, zumindest vermutet werden kann, meist sogar aus niedrigen Beweggründen, etwa Wirtschafts-politische (Geld) oder Macht-politische Vorteile (Wahlen, Ämter-Vergabe und das Innehalten gut dotierter Positionen mit Gehalts-Bezügen zwischen 4.000 und 15.000 Euro im Monat).

Der Journalist und Autor ist durch die Verweigerung der kompletten ärztlichen Versorgung auch in schwerster Notlage mehrfach in tödliche Gefahren in Deutschland und weiteren Ländern geraten. Er lehnt den dauerhaften Aufenthalt ausdrücklich GEGEN SEINEN FREIEN WILLEN in Deutschland ab.

Der Großvater des Journalisten, Haedi SABAOT, war ein französischer Offizier und ist französischer Staatsbürger und war 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert. Der französische Offizier wird seit 1945 vermisst. Letzter bekannter Aufenthalts-Ort ist die Stadt Kaiserslautern in Deutschland. Der Großvater des Journalisten und Autors wurde in Tunis der Hauptstadt von Tunesien in Nord-Afrika geboren. Andreas Klamm – Sabaot ist tunesisch-deutscher oder auch afrikanisch-europäischer Journalist und Bürger, der sich seit 1986 öffentlich auch in Presse, Film und Fernseh als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger betrachtet und bezeichnet.

Die Großmutter müttlerlicherseits, Martha Maier, musste 1950 aus Deutschland fliehen, weil diese von Menschen, die von der Nazi-Ideologie beeinflusst waren, aufgrund der Liebe zu einem französischen Offizier, der in Afrika geboren wurde (Rassismus) verfolgt wurde. Martha Maier verließ im Jahr 1950 Deutschland für immer und heiratete später einen ehemaligen Security Police Officer der polnischen Division der U.S. Armed Forces Europe und nahm den Nachnamen Kolcaz an.

Andreas Klamm – Sabaot veröffentliche insgesamt bislang sieben Bücher, hauptsächlich in deutscher und englischer Sprache. Seinen Lebensmittel-Punkt hat der französisch-deutsche Journalist und Autor seit dem Jahr 2006 normalerweise in seiner „zweiten Ersatz-Wahlheimat“ London in Groß Britannien. Seine bevorzugte Wahl-Heimat ist New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.). Zu Deutschland habe er kaum noch Sozial-Kontakte und vermutlich nur ein bis zwei reale Freunde, sehe man von zahlreichen „obärflächlichen [oberflächlichen] Internet-Bekanntschaften“ einmal ab, informierte der Autor und Journalist mehrfach öffentlich. Es habe zu viele Angriffe auf Leben und Gesundheit in Deutschland gegeben, die mehrfach auch in akute tödliche Gefahren führten und mögliche Vertrauens-Grundlagen in Deutschland wurden mehrfach zerstört.

Der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor wurde mehrmals Opfer schwerster auch tätlicher Angriffe. Dazu zählen auch Angriffe der kompletten wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung mit geplanten mehrfachen Versuchen jegliche wirtschaftliche Lebens-Grundlage des Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Autors, Moderators und Fernseh- Radio- und Film-Produzenten zu zerstören und diesen auf diesem Weg mittels Zwang und Gewalt zur „freiwilligen“ Berufs-Aufgabe und zum Verzicht aller Rechte als Journalist, Autor, Buch-Autor, Fernseh- Radio- und Film-Produzent, Verleger und Herausgeber zu zwingen.

Der Journalist und Autor ist nicht bereit dazu auf elementarste Grundrechte und Menschenrechte, wie die freie Wahl des Berufes, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit oder weiterer Menschenrechte zu verzichten.

Seit 1986 ist Andreas Klamm – Sabaot zudem Herausgeber des kleinen internationalen Reise- und Nachrichten-Magazines BRITISH NEWSFLASH MAGAZINE, das bereits 1986 im STAMM-Verlags-Verzeichnis für periodische Publikationen veröffentlicht und eingetragen wurde. Im Jahr 2006 gründete er das internationale Medienprojekt für Menschenrechte, „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und das Medien- und Hilfsprojekt „Regionalhilfe.de“.Seit dem Jahr 2008 ist der Journalist zudem als Redaktions-Leitung für das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin MJB Mission News, ISSN 1999-8414 und als Nachrichten-Korrespondent tätig.


Im Dezember 2008 begegnete der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor seiner amerikanischen und jüdischen Kollegin, der mehrfach ausgezeichneten Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin von mehreren Büchern, Amy Goodman von Democracy NOW (www.democracynow.org ), die als erste Journalistin in der Welt den Right Livelihood Award, bekannt auch als alternativen Nobel-Preis erhalten hat.

Bereits im Jahr 2007 erklärte der Journalist mehrfach öffentlich, dass er für die Situation des vorzeitigen Ablebens, ungeachtet dessen ob durch Unfall, Mord, Tötung, Erkrankung oder aus sonstigen Gründen ausdrücklich die Zustimmung für eine Beerdigung oder Bestattung in welcher Form auch immer in Deutschland verweigert und definitiv ablehnt.

Der Journalist und Autor arbeitet zum Teil unter den Bedingungen schwerster Armut und hat bereits mehrfach zahlreiche Drohungen und auch Mord-Drohungen erhalten, während auf einige seiner Kollegen und Kolleginnen auch bereits mehrere Mord-Anschläge stattgefunden haben, weswegen auch Polizei, Verfassungs-Schutz und der Staatsschutz ermittelt haben – ohne ein konkretes Ergebnis.

Seit mehreren Jahren schreibt und veröffentlicht der Journalist und Herausgeber auch Artikel und Beiträge in gedruckten Zeitungen, die zum Teil auch als „linke Zeitungen“ klassifziert und bezeichnet werden. Seit 1984 veröffentlicht der Autor und Journalist auch Beiträge in Medien, die den so genannten klassischen „Main-Stream-Medien“ zugeordnet werden, wie etwa Tageszeitungen und zwei bekannten und großen Nachrichtenagenturen.

Bislang nicht offiziell bestätigten Informationen zufolge, soll er als Fernseh-Produzent und Moderator zudem mehrere Fernseh-Interviews mit bekennenden Kommunisten und auch Anarcho-Kommunisten produziert haben zu Themen wie „Demokratie und Kommunismus im Vergleich – Vorteile und mögliche Nachteile zweier Systeme in der Welt.“

Die Bücher des Autors und Journalisten Andreas Klamm – Sabaot sind den Themen, Presse- Meinungs- und Informations-Freiheit, exzellente Journalisten und Journalistinnen, Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte, Demokratie, Frieden, Freiheit, Politik, Soziales und Gesellschaft unter anderem gewidmet:

France (Frankreich)

Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France, (Februar 2009), 276 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8. 19,49 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2. 19.49 Euro

Germany (Deutschland)

Liberty, Peace and Media: Amy Goodman - Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland, Februar 2009, 264 Seiten. Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473. 18,90 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 Seiten, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6 ,ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro

Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Nachrichten-Korrespondent, Autor und Fernseh-Produzent, Andreas Klamm – Sabaot, ist Autor von insgesamt sieben veröffentlichten Büchern. Weitere Informationen hierzu bei http://andreasklamm.radiotvinfo.org .


Unter Terror-Verdacht auf Vortragsreise:

JungeWelt-Korrespondentin und Journalistin verhaftet


Von Andreas Klamm

Berlin/Karlsruhe/Bonn/Köln./13. Dezember 2007/Politik/Menschenrechte/- Am 10. Dezember 2007 wurde aufgrund eines Haftsbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 13. September 2005 die „JungeWelt“-Korrespondentin und Journalistin Heike Schrader (42) bei ihrer Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen in Köln verhaftet. „Die Journalistin wurde wegen des bestehenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches festgenommen und kurze Zeit später nach einer Haftprüfung gegen die Zahlung einer Kaution und unter weiteren Auflagen wieder freigelassen.“, bestätigte die stellvertretende Presse-Sprecherin und Staatsanwältin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, Dr. Sonja Heine, in einem Telefon-Interview mit British Newsflash Magazine (est. 1986).


Bereits am Dienstag-Nachmittag wurde die mit einem griechischen Bürger verheiratete in Athen lebende Journalistin von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) auf dem Flughafen Köln/Bonn bei der Einreise in Deutschland festgenommen. Noch am Dienstag wurde die Korrespondentin und Journalistin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnete und diesen gegen Kautionsleistung sowie weitere Auflagen außer Vollzug gesetzt hat.

Pressesprecherin Dr. Heine: „Der Frau wird zur Last gelegt, von Frühjahr 1996 bis Frühjahr 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein nach dem Paragraph 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung.“

Von 1996 bis 1998, so teilt der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember mit, soll die Journalistin Heike Schrader als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen sein. Der Verdacht bestehe, dass die Autorin neben anderen Personen verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C war als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen "Özgür Halklar Komitesi" (ÖHK, "Informationszentrum freier Völker") angehörte.

In dieser Eigenschaft soll die Journalistin, so informierte das Büro der Generalbundesanwältin Monika Harms weiter, mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teilgenommen haben. Diese Treffen hätten der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen der terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C gedient.

Seit dem Jahr 2001 solle Heike Schrader flüchtig sein und werde mit Haftbefehl gesucht, der im Jahr 2005 neu gefasst worden sein soll und jetzt am 11. Dezember durch den zuständigen Ermittlungsrichter außer Vollzug gesetzt wurde nach Zahlung einer Kaution von 5.000 Euro nach Angaben der Berliner Zeitung „Junge Welt“ und weiteren Auflagen. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

Die Journalistin und Autorin reiste aus Anlaß einer Lese-Reise nach Deutschland um das von ihr übersetzte und kommentierte Buch "Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat" über Folter im EU-Mitgliedsland Griechenland vorzustellen.

„Die deutschen Ermittler sind auf die Lesereise "per Internetrecherche" aufmerksam geworden.“, informierte die Pressesprecherin der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Sonja Heine.

Ulla Jelpke: „Terrorkeule gegen linke Journalistin“?

Am Mittwoch, 12. Dezember warf die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor, „die Terrorismuskeule des Paragraphen 129 a zu schwingen.“

Die Politikerin erklärte in einer Pressemitteilung weiter: „Nach kritischen Sozialwissenschaftlern und Antimilitaristen in Berlin trifft es diesmal die in Athen lebende linke Journalistin Heike Schrader. Offenbar geriet die Journalistin ins Visier der Terroristenjäger, als sie Ende der 90er Jahre von Prozessen gegen Aktivisten der verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C in Deutschland berichtete.

Obwohl Heike Schrader nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, reiste sie in den vergangenen Jahren wiederholt problemlos in die Bundesrepublik ein und trat als Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen auf. In Athen ist sie offiziell bei den Behörden in Griechenland als Korrespondentin der Tageszeitung "junge Welt" akkreditiert.“

„Dass Heike Schrader ausgerechnet zu Beginn ihrer Vortragsreise über Folter an politischen Gefangenen verhaftet wurde, ist ein gezielter Einschüchterungsversuch gegen eine couragierte Journalistin. Das absurde Ermittlungsverfahren gegen Heike Schrader ist ein erneuter Beweis für die Notwendigkeit, den Paragraphen 129a endlich abzuschaffen.“, bewertete Ulla Jelpke die Verhaftung der Journalistin.

Heike Schrader stellte ihr in diesem Monat im Pahl-Rugenstein Verlag Bonn erscheinendes Buch am Mittwoch nachmittags bei einer Lesung im Deutschen Bundestag bei der Fraktion DIE LINKE vor.

Berliner Tageszeitung „junge Welt“:

„Uuups, Lügen in Zeiten der Folter“


Der Chefredakteur der in der Berlin seit 1947 erscheinenden Tageszeitung „junge Welt“, Rüdiger Göbel, informierte in einem Beitrag zur Verhaftung der Journalistin und Korrespondentin Heike Schrader am Mittwoch: „Auf Nachfrage erklärte die Generalbundesanwaltschaft, Heike Schrader sei seit 2001 mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Warum die jW-Autorin ausgerechnet jetzt verhaftet wurde, da sie das Buch »Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat« vorstellt, konnte die Sprecherin in Karlsruhe nicht sagen. Tatsächlich war die legal in Athen lebende Deutsche Heike Schrader in den vergangenen Jahren wiederholt in der BRD zu Besuch und Referentin auf öffentlichen Veranstaltungen. Sie ist in Athen beim zuständigen Ministerium offiziell als jW-Korrespondentin akkreditiert. Auf diesen Hinweis reagierte die Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft überrascht mit der Bemerkung: „Uuups“.

Bereits in der Donnerstag-Ausgabe der Tageszeitung „junge Welt“ vom 13. Dezember 2007 berichtet der Journalist Rüdiger Göbel in seinem Beitrag über „Lügen in Zeiten der Folter“, ...“... Doch die Pressemitteilung Nr. 32 aus Karlsruhe basiert auf einer Lüge – bei dem vermeintlichen Coup gegen eine international gesuchte Terroristin handelt es sich offensichtlich um einen Einschüchterungsversuch gegen eine mutige linke Journalistin. ... Das klingt brandgefährlich. Doch daß die Verhaftete das wirklich ist, glaubt nicht einmal der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der setzte den Haftbefehl am Dienstag gegen eine Kaution in Höhe von 5000 Euro – die Staatsanwaltschaft hatte 30000 Euro verlangt – und Meldeauflagen umgehend außer Vollzug.“

Die „Junge Welt“-Autorin heiratete im Jahr 2000 einen Mann aus Griechenland und habe seitdem ihren Lebensmittelpunkt in Athen. Seit Jahren sei die Journalistin dort beim zuständigen Ministerium als „junge Welt“-Korrespondentin akkreditiert. Dies sei auch den deutschen Behörden bekannt. Wiederholt habe die Autorin in den vergangenen Jahren ihre in Deutschland lebende Familie und die Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“ besucht. Zudem soll die Autorin mehrfach in den Jahren seit der Erst-Ausstellung des Haftbefehls im Jahr 2001 als Referentin öffentlich bei politischen Veranstaltungen, zuletzt im März diesen Jahres in Berlin, aufgetreten sein, informierte die Tageszeitung.


In dem veröffentlichten Beitrag vom 13. Dezember 2007 gelangte der Journalist Rüdiger Göbel, der Tageszeitung „junge Welt“ in seinem Artikel zur Schlußfolgerung: „Das Vorgehen der deutschen Sicherheitsbehörden läßt zwei Schlußfolgerungen zu. Entweder das BKA hat bei der Terrorfahndung jahrelang geschlampt und eine mögliche frühere Verhaftung schlichtweg verpennt. Oder aber, die BRD-Behörden agierten auf einen Wink aus Athen, in der Hoffnung, die Publizistin mit dem »Terrorvorwurf« zu diskreditieren. Letzteres dementierte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Nachmittag auf jW-Nachfrage ausdrücklich. Die deutschen Ermittler seien auf die Lesereise „per Internetrecherche“ aufmerksam geworden. Daß die Gesuchte in Griechenland gelebt habe, sei bekannt gewesen – ein Widerspruch zur am Morgen schriftlich verbreiteten Erklärung, Heike Schrader sei „flüchtig“ gewesen.“

Hintergrund-Informationen:

„Beseitigung des türkischen Staates“ zum Ziel


Der terroristische Flügel der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), so teilte das Büro des Generalbundesanwaltes in einer Pressemeldung vom 12. Dezember 2007 mit, habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 habe die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.

In Deutschland verfüge die DHKP-C über festgefügte Organisationsstrukturen. Innerhalb der DHKP-C-Führung, die sich insbesondere aus dem Deutschland-, den Regions- und Gebietsverantwortlichen zusammensetzt, bildete sich ab 1995 eine terroristische Vereinigung, die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen, aber auch Gewalttaten gegen vermeintliche innere und äußere Parteifeinde zentral anordnete und lenkte.

Das Bundesinnenministerium sprach im August 1998 ein Verbot der Organisation aus. Im Februar 1999 erklärte der Generalsekretär der Organisation Dursun Karatas, die DHKP-C werde von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehen. Seitdem sind Gewalttaten der inländischen terroristischen Vereinigung nicht mehr bekannt geworden.

Der Journalistin Heike Schrader sei als Beschuldigte verdächtig, von 1996 bis 1998 als Aktivistin für die damals innerhalb der DHKP-C bestehende inländische terroristische Vereinigung tätig gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in der Pressemitteilung Nr. 32 vom „12.12.2007 – 32/2007 Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C“ mit.

Gegen die DHKP-C werde nach der Gewaltverzichts-Erklärung in Deutschland zwar nicht mehr nach dem Paragraphen 129 a doch immer noch dem Paragraphen 129 b ermittelt, der die Verfolgung für im Ausland aktive terroristische Organisationen regelt.

Buch mit brisantem Inhalt:

Guantanamo auf Griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat


Die „junge Welt“-Autorin, Korrepondentin und Journalist reiste am 10. Dezember 2007 zu einer Lese-Reise nach Deutschland um das im Pahl-Rugenstein-Verlag erschienene Buch „ Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ im Rahmen einer Vortragsreise vorzustellen.

Die linke Publizistin Heike Schrader übersetzte den Inhalt des Buches, welches über die linke griechische Stadtguerillagruppe „Epanastatiki Organossi 17. Novembri“ (Revolutionäre Organisation 17. November, kurz genannt „17N“) berichtet.

In dem Buch beschreibt der Auto Savvas Xiros detailliert, wie er nach seiner Verhaftung 2002 trotz schwerster Verletzungen von der Sicherheitsbehörden des EU-Mitgliedslandes auf der Intensivstation in einem Krankenhaus in Athen gefoltert zu Aussagen erpresst worden sei.

Der Autor schildert das Agieren von Polizei und Geheimdiensten in der Europäischen Union, welches als Verstoß gegen die Antifolter-Konvention und als skandalös bezeichnet werden könne.

Daher gilt der Inhalt des Buches als brisant.

Die Tageszeitung „junge Welt“ (www.jungewelt.de) berichtete bereits in den Ausgaben am 3. und 10. Dezember 2007.

Im Vorwort des Buches wird beschrieben: „Am 29. Juni 2002: Bei dem Versuch einen Verkaufskiosk einer griechischen Schifffahrtsgesellschaft zu sprengen, explodiert ein Bombe in den Händen von Savvas Xiros. Der Schwerverletzte wird im Hafen von Piräus von Beamten der Antiterrorpolizei aufgegriffen und auf die Intensivstation des staatlichen Krankenhauses Evangelismos verbracht.

Noch auf der Intensivstation wird das Mitglied der „Revolutionären Organisation 17. November, 17N" von Antiterror-Spezialisten verhört. Ohne Beisein eines Anwaltes und anfänglich sogar ohne offiziell verhaftet worden zu sein. Die dem Schwerverletzten in nächtlichen Verhören mit CIA Methoden abgerungenen Aussagen sind Grundlage für Anklagen seiner selbst und anderer im Frühjahr 2003 vor Gericht gestellter mutmaßliche Mitglieder der 17N.

Sowohl im Verfahren in erster Instanz, als auch im Berufungsverfahren 2006 wurden die Aussagen von Savvas Xiros, einem Ikonenmaler aus Griechenland, auf der Intensivstation trotz schwerster juristischer und medizinischer Einsprüche als verwertbar anerkannt und dienten der Verurteilung von 15 Menschen zu langjährigen bis mehrmals lebenslänglichen Gefängnisstrafen.

Savvas Xiros hat bis heute vergeblich versucht, die Spuren der erlittenen Folter ärztlich feststellen zu lassen. Untersuchungen, die einen direkten Einlauf von auf das Hirn wirkenden Chemikalien durch die Halsschlagader nachweisen könnten, wurden ihm verweigert. Unerklärt bleibt auch eine Klammerung der Schädeldecke für die es keinen Eingriff in den Krankenblättern gibt.

Die Aufzeichnungen von den Verhören auf der Intensivstation werden geheimgehalten.

Zahlreiche Festnahmen und Verurteilungen beruhen allein auf den Aussagen des schwerverletzten und nicht vernehmungsfähigen Savvas Xiros, die er unter dem Einfluss von Medikamenten auf einer Intensivstation gemacht haben soll.

In erster Instanz wurde Savvas Xiros zu einer Freiheits-Strafe von sechsmal lebenslänglich verurteilt. Der Revolutionär hat Monate gebraucht, bis er nach seinem Krankenhausaufenthalt Halluzination und Wirklichkeit wieder auseinander zu halten lernte.

Im Jahr 2005 hat er begonnen, seine Erlebnisse auf der Intensivstation schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis ist ein überraschend spannend und literarisch geschriebenes Dokument, nicht nur aufgrund der Ungeheuerlichkeit seiner Geschichte einem Roman gleichend.

Die Aufzeichnungen des Gefangenen zeigen auf, wie mitten in Europa gegen militante Linke Methoden angewendet werden, die mit den eigenen rechtstaatlichen Grundsätzen, die immer beschworen wurden, nichts zu tun haben.“

Im Jahres-Bericht von Amnesty international aus dem Jahr 2003 wurde im Bereich „Haft-Bedingungen“ dokumentiert:

„Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe »17. November«, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis.

Am 29. Juni wurde ein Mann namens Savvas Xiros mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, die er sich anscheinend in Piräus beim Umgang mit Sprengstoff zugezogen hatte. Während seines mehrwöchigen Klinikaufenthalts stand er unter Polizeibewachung und durfte – angeblich aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen – nur sehr eingeschränkt von seiner Familie besucht werden.

Ein Staatsanwalt durfte ihn hingegen ausführlich vernehmen, nach Angabe der Behörden als Zeugen. Zur Anklageerhebung gegen Savvas Xiros kam es erst am 31. Juli. Einige der 17 weiteren Verdächtigen wurden nach ihrer Festnahme im Juli in völliger Isolation in Haft gehalten. Im Oktober beschwerte sich Angeliki Sotiropoulou, die einzige Frau in der Gruppe, über ihre Haftbedingungen und erhob den Vorwurf, sie dürfe mit ihrem Anwalt keinerlei schriftliche Unterlagen austauschen. Außerdem erklärte sie, in der Presse erschienene Artikel ließen vermuten, dass die Telefonate zwischen ihr und ihrem Verteidiger abgehört würden.“
Amnesty international, Deutschland, Jahresbericht 2003
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/07d09b7dd5efaaf0c1256d320043057f?OpenDocument

Unbestätigten Berichten zufolge, soll die Organisation „17. November“ ab 1975 in Griechenland 23 Menschen ermordet haben, darunter Diplomaten, Unternehmer, Verleger und Politiker. Unter den Toten befinden sich vier US-Bürger. Dutzende Anschläge mit Bomben und Panzerfäusten werden der Organisation zugeschrieben. Die linksextremistische "Epanastatiki Organossi 17. Novembri" (Revolutionäre Organisation 17. November) benannte sich nach den 17. November 1973. An diesem Tag ging die Militärregierung mit Panzern gegen demonstrierende Studenten vor, die das Polytechnikum in Athen besetzt hatten.

Dabei starben 34 Menschen, 800 wurden verletzt. Beim ersten Anschlag der 17N im Dezember 1975 wurde der CIA-Repräsentant in Athen, Richard Welch, getötet. Die durch die 17 N getöteten Menschen waren nach den Kommuniqués der Organisation vor allem "Feinde des Volkes" und "korrupte Politiker".

Die Publizistin Heike Schrader, die das Buch von Savvas Xiros übersetzte, stellt bei einer Vortragsreise unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg das traurige und beeindruckende Werk vor.

Anti-Folter-Konvention (UN, United Nations)


Am 26. Juni 1987 trat die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (United Nations, New York) in Kraft, die am 6. Oktober 1988 auch in Griechenland ratifiziert wurde.

Im Artikel 1 der von 20 Staaten unterzeichneten Konvention ist festgelegt:

„Artikel 1

(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.

(2) Dieser Artikel lässt alle internationalen Übereinkünfte oder innerstaatlichen Rechtsvorschriften unberührt, die weitergehende Bestimmungen enthalten.

„Artikel 3
(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.“

„Artikel 4
(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterung und für von irgendeiner Person begangene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen.

(2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.“

Vergleiche dazu: http://untreaty.un.org/ENGLISH/bible/englishinternetbible/partI/chapterIV/treaty14.asp

Deutsche Version der Anti-Folter-Konvention: www.aufenthaltstitel.de/folter.html#1

Englische Version der Anti-Folter-Konvention: www.hrweb.org/legal/cat.html

Nach der Verhaftung:

Lese- und Vortragsreise der Autorin Heike Schrader


Am Samstag, 15. Dezember 2007, um 17 Uhr wird die Autorin das Buch auf der „Linken Literatur-Messe, welche vom 14. bis 16. Dezember 2007, stattfindet in der Köngistraße 93, in Nürnberg vorstellen.

Die „Linke Literatur-Messe“ findet in diesem Jahr bereits zum 12. Mal statt. Bekannte und weniger Autoren von zahlreichen Verlagen aus Deutschland stellen ihre Werke der Öffentlichkeit vor. Die Messe ist am Samstag von 10 bis 22 Uhr und am Sonntag von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Ausführliche Informationen zur Messe sind im Internet abrufbar bei www.linke-literaturmesse.org und www.linke-literaturmesse.org/index3.htm .

Veranstalter der Literatur-Messe ist der Literaturverein Libresso e.V. und Metroproletan Archiv & Bibliothek in Nürnberg.

Das Buch „Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ ist Pahl-Rugenstein-Verlag in Bonn im Dezember erschienen.

Verlags- und Buch-Informationen im Detail:

„Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“
Autor der Original-Ausgabe in der griechischen Sprache: Savvas Xiros
Autorin, Publizistin der deutschen Übersetzung: Heike Schrader, Journalistin
Gebundene Ausgabe: 129 Seiten

Verlag: Pahl-Rugenstein; Auflage: 1 (10. Dezember 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3891443943
ISBN-13: 978-3891443941
Preis: 13,90 Euro

Informationen über den Verlag und zum Buch im Internet:
www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm ,
www.pahl-rugenstein.de


Juristische Hintergrund-Information:


Gesetzliche Regelungen zu Vereinigungen mit dem Ziel die Bevölkerung einzuschüchtern im Strafgesetzbuch – Paragraph 129 a

In den Paragraphen 129 a und 129 b wird unter anderem das Vorgehen und die Maßnahmen gegen inländische und ausländische terroristische Vereinigungen geregelt.

Die Wurzeln beider Paragraphen (129/129 a) liegen im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794. Im Jahr 1976 der wurde der Paragraph 129 a StGB (terroristische Vereinigung) im Strafgesetzbuch in der damaligen Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Bestimmungen zur Verfolgung inländischer krimineller Vereinigungen:

Zitat: „§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003.“

Regelung zur Verfolgung ausländischer terrroristischer Vereinigungen oder im Ausland tätiger terroristischer Organisation im Strafgesetzbuch:

Zitat: „§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung

(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt.

Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.

(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, sind die §§ 73d und 74a anzuwenden.

Quellen:

1.Telefoninterview mit Pressesprecherin und Staatsanwältin Dr. Sonja Heine, Generalbundesanwalt, Karlsruhe am 12. Dezember 2007, nachmittags
2.Pressemeldung No. 2029 vom 12. Dezember 2007, Berlin, Partei, Die LINKE, Ulla Jelpke, http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=733
3.Redaktion der Tageszeitung „junge Welt“, Berlin, www.jungewelt.de
4.Generalbundesanwalt, Karlsruhe, Internet-Recherche, http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php , http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=9&newsid=296
5.Telefonische Anfrage beim Verlag Pahl-Rugenstein, Bonn, http://www.che-chandler.com/catalog/html/impressum.htm , http://www.pahl-rugenstein.de , http://www.che-chandler.com/catalog/index.php?cPath=959
6.Indymedia, http://de.indymedia.org/2007/12/202427.shtml
7.Linke Zeitung, Internet, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php
8.Juristischer Informationsdienst dejure.de, http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
9.Amazon, http://www.amazon.de/Guantanamo-auf-griechisch-Zeitgen%C3%B6ssische-Rechtsstaat/dp/3891443943/ref=sr_1_7?ie=UTF8&s=books&qid=1197571530&sr=8-7
10.Linke Literaturmesse, 12., Nürnberg, http://www.linke-literaturmesse.org
11.BBC London, United Kingdom, http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/2138906.stm
12.Weitere Quellen, wie bereits im Beitrag und Artikel genannt und Interviews mit nationalen und internationalen Menschenrechts-Beobachtern.

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