Friday, September 5, 2008

Des Teufels Ökonomen?

Eine Meinungsäußerung dazu von Hans-Jürgen Graf

In der Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Heft 2 (2008) findet sich ein Artikel zweier Ökonomen, bei denen man sich fragen sollte welche Vorlesungen sie in ihrem Studium geschwänzt haben. Liest man ihre Ausführungen zu einem immer noch zu hohem existenzsicherndem ALG II – Regelsatzes, dann könnte man meinen sie haben bei Prof. Sinn studiert und ihr Doktorvater ist Sarrazin.

Dem ist aber scheinbar jedoch nicht so. Christian Fischer, einer der Autoren trägt den Titel Diplom-Kaufmann und hat ihn, so liegt es nahe, bei seinem Co-Autor Prof. Dr. Friedrich Thießen erworben? Nun, sehen wir uns das Gebaren des letzten Jahrzehntes in der Wirtschaft, zumindest auf der Ebene der Großunternehmer an, dann dürften diese beiden tatsächlich im Trend der Meinung unserer führenden Wirtschaftsunternehmen liegen. In farbigen Worten und wissenschaftlich erscheinenden Schlussfolgerungen bereiten sie den Leser in ihren Ausführungen zu Anfang des Dokumentes auf ihre Sichtweise vor. Sie zitieren das Bundessozialgericht, das Sozialgesetzbuch und vieles mehr. Gut, jeder darf seinen Leser dorthin führen, wo er ihn haben möchte und wenn es dieser mit sich machen lässt.


In Punkt IV schreiben sie:

So könnte das Ziel „Teilhabe an üblichen Alltagsvollzügen“ vielleicht mehr durch Zuwendung und Anerkennung erfüllt werden, als durch Überweisung irgendeines Geldbetrages.


Leider bleiben sie die Erklärung dieser Äußerung schuldig. „Mehr Zuwendung“ statt „mehr Geld“ meinen sie also. Nun, die praktische Umsetzung möchte ich gerne mal sehen, vielleicht an den beiden Autoren als Probanden. Anstatt es den Menschen finanziell zu ermöglichen, ihre Freizeit eigenständig zu gestalten, kommt dann eine vierteljährliche Anerkennungsurkunde des Oberbürgermeister in der er uns Betroffenen die hohe Anerkennung ausspricht bis zum heutigen Tag überlebt zu haben trotz der wieder mal gekürzten Bezüge? Oder gibt es dann Stadtverwaltungssprechstunden mit 0-Euro-Jobbern, die zur monatlichen Schmusestunde einladen für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe?

Aber ich möchte mich nicht allzu sehr an den eröffnenden Äußerungen der beiden Ökonomen festhalten, da diese sowieso in den seltensten Fällen vom Normalbürger nachvollzogen werden können. Und zumeist, so glaube ich das, wird mit Statistiken gearbeitet deren Aussagekraft wir ja kennen. Viel interessanter wird es weiter unten im gleichen Punkt. In den Erklärungen zur Ableitung des von ihnen zugrunde gelegten Warenkorbes schreiben sie folgendes:


Problematisch ist, dass sich Ziele der sozialen Mindestsicherung hinsichtlich einzelner Warengruppen widersprechen. So ist Alkohol und Tabak der Gesundheit abträglich, verletzt also das oben genannte Ziel A2 (Vgl. auch Steinhagen-Thiessen, 2001, S. 2), die fehlende Möglichkeit zum Alkoholkonsum kann aber das Ziel B5 verletzen. In derartigen Fällen liegt ein Zielkonflikt in Bezug auf ein Güterbündel vor, den wir derart gelöst haben, dass wir bei der Bestimmung der Obergrenze den Verbrauchsgewohnheiten der allgemeinen Bevölkerung (B5) und bei der Bestimmung der Untergrenze – bei Zielkonflikten – den Aspekten der physischen Existenzsicherung (A1 bis A4) die Priorität einräumten.


Sie beziehen sich auf eine Grafik im Dokument, die deren Sicht einer existentiellen und soziokulturellen Sicherung begreiflich machen soll. In dieser Tabelle untergliedern sie die Sicherung im sozialrechtlichen Grundhilfebezug folgendermaßen:


  1. Die physische Existenzsicherung

A1. Ernährung sicher stellen

A2. Gesundheitsversorgung gewährleisten

A3. Unterkunft geben zum Schutz vor Umwelteinflüssen

A4. Kleidung uns sonstige materielle Absicherung gewährleisten

  1. Teilhabe am kulturellen Leben

B1. Hilfe zur Selbsthilfe

B2. Gewährung von Mobilität

B3. Kommunikation mit anderen

B4. Besuch kultureller Einrichtungen

B5. Teilnahme an üblichen Alltagsvollzügen der Gesellschaft


Bereits in der Gegenüberstellung dieser beiden Ausführungen und der Schlussfolgerungen im obigen, zitierten Text, dass der Genuss von Alkohol und seine Gesundheitsgefährdung gegen das im Sozialhilferecht bestehende Ziel der Gesundheitsversorgung verstoßen soll, liegen diese beiden Ökonomen aber schon weit daneben. Die beiden verwechseln, meiner Ansicht nach, Gesundheitsversorgung mit Gesundheitsvorsorge. Die Gesundheitsversorgung ist eine ganz einfache Sache. Die Hilfebezieher werden eben zum günstigsten Tarif bei einer Krankenkasse versichert und haben so zumindest das Anrecht darauf, beim nächsten Krankheitsfall einen Arzt fragen zu dürfen. Ob der ihnen aber hilft, das ist dann noch nicht sicher.

Eine Suchtprävention, wie es in manchen Fällen tatsächlich hilfreich wäre, erhalten die Hilfebezieher aus SGB II und XII sowieso nicht. Und jedem generell das Recht abzusprechen Genussmittel zu gebrauchen, das ist meiner Ansicht nach bereits totale Kontrolle und die hatten wir schon mal und brauchen wir nicht wieder. Sie begründen es mit der „Verletzung des Prinzips der Hilfe zur Selbsthilfe“ im Sozialrecht. Da sieht man dann mal richtig, wo Sachverstand aufhört und Fachidiotie ihren Beginn haben könnte? Schon allein aus dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist keinesfalls der staatsdiktatorische Wegfall von Konsumgütern gemeint. Nein, als Beispiel – die fachmännische oder fachfrauliche Hilfe durch Therapeuten – zur Überwindung einer Suchtlage. Wenn ich es denn unbedingt auf Alkohol und Zigaretten begrenzen will.

Blicke ich nun in die Aufstellung des Minimalwarenkorbs und des Maximalwarenkorbs der Autoren, dann frag ich mich wo diese Herren eigentlich wirklich leben? In einigen Passagen wirkt dieser Minimalwarenkorb auf mich, als leben seine Ersteller in der fernen Galaxie des „Wünsch’ Dir was“-Planeten, auf dem jede Organisation zur Verschenkung gebrauchter Güter jeden Tag, Tag der offen Türe hat und so viele, viele Möbel und andere Gebrauchsgegenstände, dass man auch an alle Hilfebezieher was abgeben kann. Nur berücksichtigen sie keineswegs den Trend der Second-Hand-Sozialmärkte. Das Rote Kreuz z. B. hat seine Möglichkeiten schon lange entdeckt und verschenkt keine Möbel oder Kleidungsstücke mehr, sondern verkauft sie. Sie leeren Wohnungen, wenn diese aufgelöst werden, besonders bei Todesfällen, zahlen dafür nichts. So ist es mir zumindest bekannt und verkaufen dann die brauchbaren Möbelstücke und Kleidungsstücke in ihren Märkten für doch manchmal ganz ansehnliche Preise.

Gehe ich weiter in der Auflistung zum Mininmalwarenkorb in dieser Studie, dann frage ich mich auch welches Menschenbild diese Autoren eigentlich haben. Jedenfalls muss es das eines „genormten“ Menschen sein. Sie belegen es in ihrer eigenen Studie.

Mit einer Pauschale für schriftliche Kommunikation im Mindestfall und einem Handy mit billigstem Tarif im Maximalfall verfallen die Autoren wiederum ins Fahrwasser ökonomischer Diktatur. Sie wollen den Hilfebeziehern vorschreiben, wie viele Briefe sie schreiben dürfen und bestenfalls mal ein Prepaid-Handy nutzen, das man dann vielleicht monatlich wechseln muss, weil jedes Mal eine andere Gesellschaft eine Sim-Karte mit 10 oder 20 Euro Guthaben anbietet? Spätestens hier sollte dem geneigten Leser der Geduldsfaden gerissen sein und es fällt schwer, sich dieser „Ausgeburt ökonomischen Denkens“ weiter zu widmen. Der Abschuss dieser Studie sind dann die Auflistungen bezüglich der Teilnahme am öffentlichen Leben. Minimalst gestehen sie den Hilfeempfängern gerade mal den einen Euro Gebühr im Monat für die Stadtbibliothek zu, denn dort gibt es ja ein Meer an Informationsmöglichkeiten, wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Internetzugänge. Nur als Maximalfall bekommt man bei den beiden Ökonomen ein Radio und einen Fernseher und darf viermal im Monat an öffentlichen, kostenpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen; was ja der Minimalfall nicht darf. Und sogar die Art der Besuche schreiben sie vor. Kino, Stadbibliothek, Theater, Schwimmbad sind die genehmigten vier Besuche pro Monat für privilegierte Hilfebezieher.

Nun dachte ich, es könnte eigentlich nicht mehr schlimmer kommen. Doch die Wirklichkeit setzte diesem Glauben ein Ende. Die Gegenüberstellung der zugrunde gelegten Warenkörbe brachte mich zum Lachen. Allerdings ein Lachen der Verzweiflung über zwei Ökonomen, die sich tatsächlich trauten dies auch noch zu veröffentlichen. Hier strotzt es nur so von „Belohnungs- und Bestrafungsstrategien“ im Minimalwarenkorb und im Maximalwarenkorb. Nun fühle ich mich bestätigt in meiner Vermutung, dass hier ein privilegierter und ein nicht privilegierter Hilfebezieher geschaffen werden soll. Man möchte innerhalb der Leistungssituation noch eine zusätzlich Droh- und Strafmethode haben. Ist man privilegierter Maximalbedarfsbezieher, dann muss man aber auch ganz brav das machen, was Papa Staat vorschreibt ansonsten wirst Du ganz schnell Minimalbedarfsbezieher. Und dann gibt es keine Polstergarnitur mehr im Wohnzimmer, dann schrauben wir von den vier Deckenleuchten, drei wieder ab. Und von den genehmigten 4 Tellern nimmt der Arge-Vollzugssachbearbeiter dann wieder 3 mit und so weiter.

Wer ist denn eigentlich der Privilegierte und der Nichtprivilegierte in dieser Studie? Der Privilegierte ist der nichtrauchende und nicht Alkohol trinkende Hilfebezieher, der brav darauf achtet dass er auch ja nichts gesundheitsschädliches mehr zu sich nimmt, sich fit hält, sein Gewicht reduziert und letztlich kaum Kontakte zur Außenwelt hält. Tut er das alles nicht mehr, oder auch nur ein einziges von diesen Merkmale stimmt nicht mehr, dann so denke ich wird er sehr schnell nicht mehr privilegiert sein und nur noch den Minimalbedarf erhalten. Nur, wer kontrolliert dieses „sozialhilferechtliche Paradoxon“? Vielleicht hoffen die Autoren insgeheim darauf, dass sich Dr. Schäuble mit der Bundeswehr im Innern doch noch durchsetzt, und wir haben dann alle einen oder zwei Soldaten, die uns bei unseren täglichen Aktivitäten begleiten?

In weiteren Tafeln zeigen die Autoren, wie sich das Preisverhältnis zu den einzelnen Positionen des Warenkorbes, minimal und maximal, vorstellen. Bei der Lektüre dieser Ausführungen musste ich dann doch einige Pausen einlegen.

Ein Bett mit Lattenrost soll für 99,- Euro im Minimalfall erhältlich sein. Das möchte ich sehen. Ein gebrauchtes Bett vielleicht, aber möchten Sie auf einer gebrauchten Matratze liegen? Denn eine andere werden sie für diesen dort angegebenen Preis nicht bekommen. Dann könnten wir auch auf gebrauchte Unterwäsche zurück greifen, oder? Gleiches gilt für mich, für die Bettwäsche zu 5,99 Euro. Ich habe keine original verpackte zu diesem Preis gefunden.

Ein Kinobesuch begegnete einem in dieser Auflistung mit 1,50 Euro. Wo gibt es diese Preise? Zuletzt sah ich diesen Preis an einem Daumenkino. Sollten diesen Preisen regionale Vereinbarungen für sozialschwache Familien zugrunde liegen, dann dürfte diese Auflistung sowieso außer Konkurrenz laufen. Es findet sich auch eine lächerliche Pauschale für Postdienstleistungen von knapp 2 Euro. Eine echt „großzügige“ Bemessung, wenn ich schon mit der ARGE meist per Einschreiben korrespondieren muss. Damit kann ich keinen einzigen Einschreibebrief abschicken. Denn die Einschreibgebühr beträgt bereits 2,60 Euro und das Briefporto kommt noch hinzu.

Ebenso zeichnet sich die Lage bei Bekleidungsartikeln in dieser Studie. Ein Rock, eine Hose für knapp 8 Euro. Ein Unterhemd für 1 Euro, Socken für 0,33 Euro und so manches mehr. Nun, bleibt den Hilfebezieher nichts anderes übrig als sich mit diesen Obergrenzen versorgen zu müssen, dann werden nun in Deutschland nahezu 8 Millionen Menschen gezwungen sein, durch ihnen per Diktat auferlegtes Kaufverhalten, minderwertige Kleidung zu kaufen die keine lange Haltbarkeit hat. Und es muss dem Menschen die Freiheit gewahrt bleiben, zumindest im Bekleidungsbereich nicht auf gebrauchte Artikel zurück greifen zu müssen. Durch den Kauf von extremen Billigprodukten auf dem Bekleidungs- und Textiliensektor unterstützt der gezwungene Hilfebezieher aber dann auch die Ausbeutung von Kinderarbeitern in den betreffenden Ländern und die weitere Vernichtung natürlicher Ressourcen. Tja, money makes the world go around...!


Nun, eine Studie die meiner Meinung nach ein Konglomerat ökonomistischer Diktatur, Spaltungsmethodik noch in der Menge der Hilfebezieher und menschenverachtenden Gedankengutes darstellt. Diese Studie liefert uns, so meine Meinung, den Beweis dass die Ökonomie auf ihrem Weg zur „Vervollkommnung“ den Menschen auf der Strecke ließ. Womöglich war es auch nie vorgesehen, den Menschen an sich und seine Würde, tatsächlich mit zu nehmen?

Dr. Frankenstein und sein Faktotum wagten sich in den Bereich der Sozialhilfe und schufen ein „Monster“, das dem Volk noch große Schwierigkeiten bereiten wird wenn es nicht handelt.

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